Konzeption Jugendbüro Mettenhof

Stand: August 2010

 

Inhalt

1.    Der Träger

2.    Der Stadtteil Mettenhof

3.    Rahmenbedingungen

Personelle Ausstattung, Räumliche Ausstattung, Finanzierung, Gesetzliche Grundlagen

4.    Definition Straßensozialarbeit

5.    Zielgruppe

6.    Ziele

7.    Methoden

Aufsuchende Arbeit, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Einzelfallhilfe, Gemeinwesen bezogene Arbeit

8.    Kooperation mit Schulen

9.    Leitlinien

10. Qualitätssicherung

11. Quellenangaben

 

1.    Der Träger

Das Jugendbüro Mettenhof war ursprünglich (ab 1980) im Evangelischen Jugendpfarramt des Kirchenkreises Kiel eingebunden. Seit 1982 ist es unter der Trägerschaft des Christlichen Vereins zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel e.V. Als Dach für soziale Initiativen entwickelte sich der Verein zum Träger verschiedener Hilfeprojekte.

So ist ein weiterer Schwerpunkt des Christlichen Vereins die Beratung und Betreuung der Migrantinnen und Migranten, die in Unterkünften in Kiel wohnen. Darüber hinaus werden Flüchtlinge, die in dezentralen Wohnungen in Kiel leben, begleitet. Für diese Arbeit gibt es mehrere dezentrale Beratungsstellen im Stadtgebiet.

Außerdem bestehen unter der Trägerschaft des Vereins das Projekt „Zentrale“ für Jugendliche und eine Beratungsstelle für Entwicklungsstörungen und Autismus.

 

Gemeinsam ist den Einrichtungen der Gedanke der Integration von Individuen und Gruppen am Rande der Gesellschaft und sie leisten praktische Arbeit mit diesen Menschen nah an ihren Lebensfeldern und Bedürfnissen.

 

2.    Der Stadtteil Mettenhof

Mettenhof ist eine klassische Großwohnsiedlung der 60er und 70er Jahre. Seit den 90er Jahren gibt es intensive Bestrebungen, die Lage im Stadtteil zu verbessern, insbesondere die Projekte im Rahmen des Bund-Länder-Programmes “Soziale Stadt” sind dabei eine maßgebliche Unterstützung. Dennoch zeigt auch der Sozialbericht 2010, dass es in Mettenhof eine Konzentration sozialer Problemlagen gibt:

Mettenhof ist der bevölkerungsreichste Stadtteil der Landeshauptstadt Kiel (21.689 Bewohner/innen). Mit 36,8 % lebt ein sehr hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in diesem Stadtteil. Es gibt eine große Zahl an Familien, die ALG II oder Sozialhilfe beziehen: Ende 2009 bekamen 38,2% der Mettenhofer/innen Grundsicherung, im gesamten Stadtgebiet betrug die Quote 17,1 %) Damit ist Mettenhof nach Gaarden der Stadtteil mit der höchsten sozialen Problemdichte.

In keinem anderen Stadtteil von Kiel ist der Anteil der unter 15-jährigen höher (ca.18%, Durchschnitt Kiel: ca. 12 %), d.h. es gibt eine sehr große Anzahl an schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen (3.957 0–unter 15jährige Quartalszahlen 2010).

58% der 0-15jährigen in Mettenhof leben von Sozialgeld. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt von Kiel (30%). 2009 sind in Mettenhof 195 Straftäter im Alter von 14-21 Jahren erfasst.

Es gibt noch eine Reihe von weiteren Daten, wie z.B. der Anteil an alleinerziehenden Müttern, die belegen, dass Mettenhof ein in besonderem Maße belasteter Stadtteil ist. Die aktuellsten Zahlen finden sich im Sozialbericht 2010 der Landeshauptstadt Kiel und sind unter www.kiel.de als PDF zu finden.

 

3.    Rahmenbedingungen

Personelle Ausstattung

 

Das Jugendbüro Mettenhof ist personell mit zwei Planstellen für hauptamtliche Sozialpädagogen ausgestattet, die mit einer männlichen und einer weiblichen Fachkraft besetzt sind. Diese personelle Ausstattung ist das Minimum für eine erfolgreiche Arbeit des Jugendbüros.

Für Projekte werden zusätzlich, je nach finanziellen Möglichkeiten, Honorarkräfte eingesetzt, so z.B. bei der Schularbeitenhilfe.

Ehrenamtlich Mitarbeitende unterstützen das Jugendbüro in verschiedenen Aufgabenbereichen.

 

 

Räumliche Ausstattung

 

Für die Arbeit stehen eine 3½-Zimmer-Wohnung im Gemeindezentrum der evangelischen Thomasgemeinde Kiel-Mettenhof am Jütlandring sowie eine 2-Zimmer-Wohnung in der Stockholmstraße zur Verfügung. Beide Wohnungen sind wichtige Anlaufpunkte für Jugendliche/Heranwachsende aus den jeweiligen Einzugsbereichen sowie  Ausgangspunkte für die aufsuchende Arbeit auf der Straße.

In den Räumen des Jütlandrings 143 stehen den Jugendlichen ein Tischfußballgerät, ein Flipperautomat, Darts und diverse weitere Spiele zur Verfügung. Die beiden Kellerräume sind 2010 zu einem Tonstudio ausgebaut worden. In der Küche können kleine Mahlzeiten zubereitet werden. Im Jugendbüro im Jütlandring findet überwiegend Gruppenarbeit statt.

Die Wohnung in der Stockholmstraße 1 dient überwiegend der Einzelberatung und organisatorischen Aufgaben sowie der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen. Im Büro gibt es einen Internetanschluss, der sowohl für Verwaltungstätigkeiten des Teams als auch für Recherchen von Jugendlichen zur Verfügung steht. Neben dem Mädchenraum befindet sich im Eingangsbereich ein Billardtisch.

Beide Wohnungen sind durch entsprechende Aufkleber als Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Projektes „Rettungsanker Kiel“ gekennzeichnet.

 

 

Finanzierung

 

Für den laufenden Betrieb des Jugendbüros sind Finanzmittel für Vergütung, Mieten, Freizeiten, Verbrauchsmittel, Anschaffungen und Fahrten zur Verfügung zu stellen. Die finanzielle Ausstattung wird jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen der Landeshauptstadt Kiel beschlossen.

Die evangelische Thomasgemeinde Kiel-Mettenhof stellt dem Jugendbüro die Räumlichkeiten im Jütlandring 143 mietfrei zur Verfügung und unterstützt die Arbeit darüber hinaus mit Spenden.

Die Immobiliengesellschaft Pirelli RE spendet seit vielen Jahren jährlich eine größere Summe.

Für die Projektarbeit akquiriert das Team des Jugendbüros zusätzliche Mittel über Anträge zum Beispiel bei Stiftungen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Die rechtliche Stellung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) / SGB VIII von 1980 deutlich gestärkt. In §3 Absatz (1) JuFöG heißt es: „Das Land und die kommunalen Körperschaften haben junge Menschen in ihrer Entwicklung und Erziehung nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches Achtes Buch und nach diesem Gesetz zu fördern.“ Es ist seither keine „Freiwilligenleistung“ mehr, sondern eine „Pflichtaufgabe“. 

Der eigenständige sozialpädagogische Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendarbeit ist in §1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe, § 11 Jugendarbeit und § 13 Jugendsozialarbeit des SGB VIII / KJHG verankert.

§1 (1) KJHG/SGB VIII: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

§11 (1) KJHG/SGB VIII: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“

§13 (1) KJHG/SGB VIII: „Jungen Menschen, die zum Ausglich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“

Detaillierter sind die Ziele und die Inhalte von Jugendarbeit im Ausführungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (Jugendförderungsgesetz – JuFöG) erläutert. In den §§ 12 bis 19 sind beispielsweise Inhalte wie schul- und arbeitsweltbezogene Jugendarbeit oder Ferien- und Freizeitmaßnahmen aufgeführt. 

§ 8a SGB VIII regelt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. In Absatz (2) ist die gesetzliche Grundlage mit den Trägern festgeschrieben.

 

4.    Definition Straßensozialarbeit

Straßensozialarbeit ist ein eigenständiger Arbeitsansatz der Sozialarbeit.

Die Arbeitsprinzipien von Straßensozialarbeit sind Freiwilligkeit, Anonymität, Akzeptanz, Niedrigschwelligkeit, Parteilichkeit, Mobilität, Gemeinwesenorientierung, Flexibilität und Kontinuität.

Straßensozialarbeit wendet sich Kindern, Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen zu, für die die „Straße“ (alle öffentlichen Orte) ein zentraler Sozialisations- und Lebensort ist.

Da die Zielgruppen in der Regel von anderen sozialpädagogischen Angeboten nicht mehr erreicht werden (wollen), begibt sich Straßensozialarbeit zu deren Treffpunkten.

Straßensozialarbeit gestaltet die Lebenswelt gemeinsam mit ihrer Zielgruppe lebenswerter und / oder zeigt Alternativen auf, die ein weniger gefährdendes Zurechtkommen im Sozialisations- / Lebensort Straße ermöglichen.

 

5.    Zielgruppe

Zielgruppe unserer Arbeit ist unabhängig von der gesetzlichen Abgrenzung (bis 27 Jahre) in der Regel die Gruppe im Alter von zehn bis 25 Jahren, die besonders von Benachteiligungen und Gefährdungen betroffen sind und die von bestehenden Hilfeeinrichtungen nicht oder nur ungenügend erreicht werden.

Diese Jugendlichen werden als auffällig bezeichnet, weil sie auf Benachteiligungen und Gefährdungen in ihrem Leben nicht selten mit Aggressionen reagieren, die sich gegen Sachen und Regeln, aber auch gegen sich selbst und andere richten.

 

Die Zielgruppe setzt sich aus jungen Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft zusammen. Durch das Jugendbüro werden Migranten und Migrantinnen aus osteuropäischen Staaten (Russland, Ukraine, Polen etc.), aus dem arabischen Raum (Syrien, Irak, Iran etc.) und aus der Türkei ebenso erreicht wie Jugendliche deutscher Herkunft (teils mit politisch rechtsorientierten Haltungen). Mädchen sind durch gezielte Angebote mit einem Anteil von ca. 40% im Jugendbüro vertreten.

 

6.    Ziele

Das Team des Jugendbüros Mettenhof definiert seine Arbeitsziele ausgehend von der Situation der Jugendlichen und setzt sich in besonderem Maße für ihre Interessen ein. Dennoch müssen die Erwartungen, die von außen, z.B. von der Kommunalpolitik, formuliert werden, berücksichtigt werden. Eine häufig genannte Forderung ist, dass sich Aufsuchende Arbeit um „auffällige Randgruppen“ kümmern soll, damit im Stadtteil mehr Ruhe, Ordnung und Sicherheit herrscht. Gleichwohl darf Straßensozialarbeit nicht als „Sozialfeuerwehr“ eingesetzt werden, sondern sie kann nur auf der Basis von Vertrauen und Freiwilligkeit über kontinuierliche Kontakte zu Jugendlichen langfristig wirksam sein.

 

Um die Lebenssituation der Zielgruppe zu verbessern, verfolgt das Jugendbüro Mettenhof das Leitziel, die Entwicklung von Kompetenzen zur Lebensbewältigung der Jugendlichen zu fördern. Dazu werden individuelle Lösungen ermöglicht, insbesondere durch die Erschließung von Ressourcen und durch die Erweiterung individueller Handlungskompetenzen.

 

Ein weiteres Leitziel der Straßensozialarbeit ist es, auf die Verbesserung der strukturellen Lebensbedingungen für die Zielgruppen hin zu wirken, unter anderem durch die Aktivierung des Sozialraumes Mettenhof sowie das Erschließen und Erhalten von öffentlichen Räumen. Perspektivisch wird die Verminderung von gesellschaftlichen Benachteiligungen und Stigmatisierungen angestrebt.

Daher ist ein anderes wesentliches Leitziel die Förderung der Integration von Jugendlichen in die Gesellschaft.

 

7.    Methoden

Straßensozialarbeit kombiniert die Arbeitsformen „Aufsuchende Arbeit“, „Gruppen- und Projektarbeit“, „Einzelfallhilfe“ und „Gemeinwesenarbeit“.

 

Aufsuchende Arbeit

        bedeutet regelmäßiges, verbindliches Aufsuchen an den Orten und zu den Zeiten der Jugendlichen, als Gast in ihrer Lebenswelt und mit dem Ziel, ihre Lebenswirklichkeit kennen zu lernen und mitzuerleben.

Deshalb versucht das Team, mehrmals wöchentlich in der Szene zu sein, besonders auf der Skates-Anlage, an den Schulen, im Zentrum und in den Imbissstuben.

        ermöglicht den Jugendlichen, eigenverantwortlich das Tempo zu bestimmen, in dem sie Kontakt und Beziehung aufbauen sowie Angebote in Anspruch nehmen wollen.

  beinhaltet die Möglichkeit, niederschwellig direkt in der Lebenswelt (z.B. auf der Straße) Beratung und Informationen anzubieten. Straßensozialarbeiter stehen als „Universalansprechpartner“ zur Verfügung.

 

Seit einigen Jahren gibt es aufgrund der angespannten Personalsituation kaum noch eine gemeinsame Präsenz auf der Straße. Das heißt, die Mitarbeitenden sind auch in den Abendstunden zumeist allein unterwegs. Dabei ist es sehr hilfreich, als Team aufzutreten. Gerade wenn sie auf gemischtgeschlechtliche Gruppen treffen, ist zu merken, dass die Mädchen eher die weibliche Mitarbeiterin ansprechen, während sich die Jungen mit ihren Problemen zumeist an den männlichen Mitarbeiter wenden.

Effektiver sind auch gemeinsame Besuche der Imbissbuden, Kneipen und Spielhallen in Mettenhof. Die Mitarbeitenden können sich gegenseitig nicht nur „den Rücken freihalten“, sondern die Situation in der Lokalität weiterhin beobachten bzw. ein/e weitere/r Ansprechpartner/in sein. In besonderen Situationen können sie sich unterstützen und die Kontakte zu Jugendlichen im Nachhinein reflektieren.

 

Gruppenarbeit

         geht von der Annahme aus, dass die Clique Stabilität und Entwicklungschancen

            bietet.

        bietet die Möglichkeit, das Selbsthilfepotential zu stärken, neue Impulse zu geben und Raum für das Ausprobieren und Erleben neuer Handlungsoptionen zu schaffen.

         kann die Form von Gruppenberatung, Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten

            sowie freizeit- oder erlebnispädagogische Angeboten haben.

 

Jugendlichen, die sich zu Cliquen zusammengefunden haben, wird die Möglichkeit geboten, sich in den Räumen des Jugendbüros zu treffen, um dort einen Teil ihrer Freizeit – alternativ zu den Treffen auf der Straße – zu verbringen. Im Unterschied zur Arbeit in einem Jugendtreff nutzt jeweils nur eine Gruppe die Räumlichkeiten für sich. Unter dieser Voraussetzung können im Jugendbüro verschiedene Cliquen betreut werden, die auf der Straße aufgrund verschiedenster Konflikte nichts miteinander zu tun haben wollen.

 

Im Jugendbüro lernen junge Menschen eigenverantwortliches Handeln, das Einhalten von Regeln und Verabredungen ebenso wie die Übernahme von Verantwortung in der Gruppe.

Für das Team vom Jugendbüro liegt ein mobiles Element der Arbeit darin, dass für bestimmte gefährdete Jugendliche ein nachgehendes und längerfristig angelegtes Interesse entfaltet wird. Dies bedeutet zum Beispiel, wenn Jugendlicher X eines Tages nicht mehr zur Gruppe kommt, dass die Mitarbeitenden es damit nicht auf sich beruhen lassen, sondern ihn notfalls wieder auf der Straße aufsuchen, um der Ursache seines Fortbleibens auf den Grund zu gehen.

 

Die weiterführenden Schritte können Projekte sein, die ein höheres Maß an Regelmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit erfordern und fördern.

 

 

Projektarbeit

 

         zeichnet sich dadurch aus, dass über einen bestimmten Zeitraum an einem klar definierten Thema gearbeitet wird.

         dient der Entwicklung neuer Ideen und dem Ausprobieren neuer Wege.

        macht die Jugendlichen zu Akteuren, in dem ihre Interessen und Fähigkeiten die Themen vorgeben.

 

Projektarbeit stellt jugendspezifische Themen in den Vordergrund, wie z.B. HipHop.

Projekte sind im Jugendbüro oftmals die Initialzünder für langfristige Angebote, welche dann aus der Projektphase entwachsen.

Die Jugendlichen zeigen in den Projekten häufig ein hohes persönliches Engagement, da es sich um „ihre“ Themen handelt. In dieser Arbeitsform kommen alle oben genannten Punkte der Gruppenarbeit, wie das soziale Lernen, das eigenverantwortliche Handeln und die Mitbestimmung zum Tragen. Am Wichtigsten ist dabei die Beteiligung der Jugendlichen, da sie die Experten und später die Nutznießer sind. Beteiligung bedeutet für die jungen Menschen, dass sie ernst genommen werden und Verantwortung übernehmen.

 

Mit Hilfe von Projekten, die häufig in Kooperation mit anderen Beteiligten initiiert sind, werden den Jugendlichen neue Räume im Stadtteil Mettenhof erschlossen. Straßensozialarbeit setzt sich dafür ein, Flächen im Öffentlichen Raum für Jugendliche nutzbar zu machen.

 

Einzelfallhilfen

 

         richten sich auf alle Probleme, die die jungen Menschen mit Hilfe der Mitarbeitet/innen bearbeiten wollen.

         nutzen die Basis einer tragfähigen Beziehung („Beziehungsarbeit“).

         folgen dem Prinzip der Freiwilligkeit.

         erfordern eine verlässliche Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen, wozu feste Bürozeiten, ein Anrufbeantworter, evtl. auch ein Mobiltelefon hilfreich sind.

        erfordern Vernetzung mit allen Institutionen, die für die Jugendlichen hilfreich sind.

        beinhalten insbesondere

o         Beratung, die auf der Straße beginnen, aber auch in längeren Gesprächen im Jugendbüro erfolgen kann.

o         Begleitung, bei ersten Schritten, welche die jungen Menschen gehen wollen,

zum Beispiel bei der Ausbildungs- oder Wohnungssuche oder beim Zugang zu institutionellen Hilfeangeboten.

o         Vermittlung, die darauf zielt, bestehende Hilfeangebote für die jungen Menschen nutzbar und zugänglich zu machen.

 

Die Schwerpunkte in der Einzelbetreuung von Jugendlichen liegen in der Regel in der Unterstützung bei der Arbeits- und Lehrstellensuche, bei Beziehungsproblemen und Obdachlosigkeit sowie in den Bereichen der Drogen- und Gewaltproblematik.

Es wird den Jugendlichen ein sehr niederschwelliges Angebot gemacht, auch einmal „nur so zum Reden“ zu kommen. Durch ihre Gesprächsbereitschaft signalisieren die jungen Menschen, dass sie einen Sinn in den Gesprächen mit den Mitarbeitenden sehen. Das Vertrauen zwischen Jugendlichen und Straßensozialarbeiter/in bildet die Grundlage einer „gemeinsamen Arbeit“, die sehr viel mit „sich anvertrauen“ zu tun hat.

 

Gemeinwesenbezogene Arbeit

 

         verfolgt insbesondere die Ziele, strukturelle Lebensbedingungen zu verbessern und Stigmatisierungseffekte abzubauen.

         kann erfolgen durch Kontakte zu Kooperationspartnern, gemeinsame Projekte, Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen, Öffentlichkeitsarbeit sowie durch das Entwickeln von Konzepten und Initiieren von neuen Hilfeangeboten.

 

Der Aufbau eines weitläufigen institutionellen Netzes gehört ebenso wie der Aufbau des Beziehungsnetzes zu den Grundvoraussetzungen der sozialen Arbeit. Gelungene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen spart Ressourcen, verbessert den Fluss von Informationen und dient der Kontaktpflege auch für eventuell später auftretende Probleme. Das Jugendbüro Mettenhof arbeitet kooperativ mit den Gremien des Sozialraums „Mettenhof“ und ist gut vernetzt mit allen Diensten und Einrichtungen, die Hilfen für Jugendliche anbieten.

 

Bei allen Kooperationen kann die Straßensozialarbeit ihre besonderen Kompetenzen einbringen. Es sind dies die besondere Kenntnis der Stimmungen im Stadtteil, guter Kontakt zu Bewohnern, Gruppen und Vereinen sowie eine wenig belastete Beziehung zu etlichen „Problemjugendlichen“. Dabei kommt es dem Jugendbüro zugute, dass das Team keine behördliche Funktion ausübt. Es bestehen gute Kontakte zu allen Regleinrichtungen.

 

8.    Kooperation mit Schulen

In Mettenhof gibt es die Grundschule am Heidenberger Teich, die Grund- und Förderschule am Göteborgring, die Max-Tau Grund- und Regionalschule sowie das Bildungszentrum Mettenhof mit Gemeinschaftsschule, Gymnasium und der Schule für Kinder mit Körperbehinderung. Allein im BZM und in der Max-Tau-Schule werden insgesamt über 2.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

 

Die Landeshauptstadt Kiel fordert den Ausbau der Ganztagsangebote durch Angebote der Offenen Jugendarbeit im Freizeitbereich auch an den Schulen im Stadtteil Mettenhof. Dieses Anliegen geht konform mit den aktuellen jugend- und bildungspolitischen Debatten auf Landes- und auf Bundesebene. Im Ausbau von Betreuungszeiten und in der Weiterentwicklung erfolgreicher Kooperation von Jugendhilfe und Schule wird ein Schlüssel zur Steigerung der Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen gesehen. Insbesondere für junge Menschen aus bildungsfernen bzw. sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten soll die Bildungssituation verbessert werden.

 

 

Das Jugendbüro bringt umfassende Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein. Das Team verfügt über andere Perspektiven und offenere Zugänge zu Kindern und Jugendlichen als dies für Schulen in ihrem Regelsystem möglich ist. Oft werden gerade die Jugendlichen erreicht, die in der Schule auffällig sind und/oder Schwierigkeiten haben. Die Mitarbeitenden sind erfahren in der Einzelfallhilfe und vertraut mit außerschulischen Lebensbereichen und Lernfeldern von jungen Menschen, die in der Schule nicht oder nur selten Raum finden können.

Die Öffnung der Arbeit des Jugendbüros Mettenhof in Richtung auf die Schulen sieht der Träger als Chance an, Erfahrungen und Kompetenzen aus der außerschulischen Arbeit zum Wohle von jungen Menschen in Mettenhof in den alltags- und lebensprägenden Bereich der Schule einzubringen sowie zusätzliche Kinder und Jugendliche zu erreichen.

 

Bildungsprozesse werden nicht nur durch Schule ausgelöst oder kommen in ihr zustande. Außerschulische Jugendbildung als Bestandteil der Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur freien persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und regt zu sozialem Engagement und zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung an.

Insbesondere soll außerschulische Jugendbildung junge Menschen in die Lage versetzen, sich mit ihren eigenen, aber auch mit den sie umgebenden gesellschaftlichen Lebensbedingungen, mit unterschiedlichen Werten und Normen in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen sowie mit eigenen Lebenszielen und -entwürfen auseinander zu setzen und diese kritisch zu reflektieren. Junge Menschen sollen mit Hilfe der verschiedenen Angebote der außerschulischen Jugendbildung dazu motiviert und befähigt werden, am Prozess des gesellschaftlichen Lebens aktiv teilzunehmen, ihn bewusst mitzugestalten und selbst Verantwortung zu übernehmen. Ebenso sollen sie lernen, dass jeder Mensch für sein Handeln und Unterlassen selbst Verantwortung trägt.

 

Wichtig wäre es, den Bereich der „Schulschwänzer/innen“ abzudecken. Es handelt sich um eine nicht unerhebliche Anzahl. Die Ursachen dafür, dass sich so viele Kinder und Jugendliche von der Schule distanzieren, sind vielfältig. Hierzu gehören das Elternhaus, das soziale Umfeld, die Clique, personenbezogene Faktoren und gesellschaftliche Entwicklungen. Auch die Gestaltung und Organisation des Schullebens spielt dabei eine Rolle. Aus personellen Gründen kann das Jugendbüro Mettenhof diese Gruppe leider nicht gezielt ansprechen.

 

Einige der Arbeitsgrundsätze des Jugendbüros Mettenhof stehen dem Regelsystem von Schule entgegen: Freiwilligkeit und Schulpflicht scheinen zunächst die größten Reibungsflächen zu bieten, aber auch die Flexibilität der Jugendarbeit und die fest gefügten Strukturen von Schule treffen aufeinander, sowie die Ressourcen- und Interessenorientierung einerseits und der festgelegte Lehrplan, Klassenziele und Notensystem andererseits. Im Prozess der Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule und bei der Konzeptionsentwicklung für Offene Ganztagsangebote müssen hierüber verlässliche Absprachen getroffen werden.

Eine gelingende Kooperation auf Augenhöhe ist ohne gegenseitige Wertschätzung der Kooperationspartner nicht möglich. Das Entwickeln und Pflegen einer guten Beziehung untereinander ist wichtig für die Arbeitsatmosphäre ebenso wie die gegenseitige Anerkennung der Fachkompetenz und das Vertrauen.

 

9.    Leitlinien

Das Jugendbüro Mettenhof orientiert sich an folgenden fachlichen Grundprinzipien:

 

o         Parteilichkeit – Anwaltschaft für die Interessen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen

 

o         Kontinuität – Kontakte werden von den Mitarbeitenden verlässlich über einen längeren Zeitraum gehalten

 

o         Akzeptierende Haltung – grundlegende Wertschätzung der Menschen

 

o         Flexibilität – Straßensozialarbeit ist nicht ortsgebunden, kann schnell auf Veränderungen reagieren

 

o         Verschwiegenheit – Gewährleistung von Anonymität und Vertraulichkeit

 

o         Freiwilligkeit – Anerkennung der Freiwilligkeit des Kontaktes

 

o         Sozialräumliches Handeln – Straßensozialarbeit agiert bewusst und gezielt im sozialen Nahraum der Betroffenen und kooperiert mit den Institutionen, die für die Adressaten von Bedeutung sind

 

o         Gender Mainstream – Wahrnehmung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen von Mädchen und Jungen mit dem Ziel einer Verbesserung der Chancengleichheit

 

o         Beteiligung – es wird von den Interessen der Jugendlichen ausgegangen und ihre Mitbestimmung und Mitgestaltung wird gefordert und gefördert

 

o         Ressourcenorientierung – Stärkung der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Jugendlichen sowie Erschließung von Ressourcen im Stadtteil Mettenhof

 

10.Qualitätssicherung

Der Trägt nimmt die Verantwortung über die Qualitätssicherung war und sichert die Strukturqualität (Rahmenbedingungen). Er fördert und unterstützt den Prozess kontinuierlicher Verbesserung der Straßensozialarbeit im Kieler Stadtteil Mettenhof.

Die Mitarbeitenden sind die Fachleute für die soziale Arbeit. Sie kontrollieren ihre Arbeit durch Selbstevaluation und treiben den Prozess der kontinuierlichen Qualifizierung voran.

Zentrale Beweggründe für die Selbstevaluation sind die konzeptionelle Auseinandersetzung über Wirkungsweisen, die Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit sowie der fachliche Qualitätsdiskurs mit dem Träger.

Als Evaluationsinstrumente dienen dem Jugendbüro das Führen eines Protokollbuchs, Jahres- und Monatsberichte, Berichtsblätter (AG nach § 78), Teambesprechungen, Gespräche mit Kolleginnen/Kollegen, Fortbildungen, Supervision und die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Flyer, Zeitungsartikel etc.).

 

11.Quellenangaben

o         Deinet, U. / Sturzenhecker, B. (Hrsg.): Konzepte entwickeln, 2. Aufl. 2001, Weinheim und München

 

o         Landesjugendring Schleswig-Holstein (Hrsg.): Rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit in Schleswig-Holsltein, 4. Aufl. 2009, Leck

 

o         www. bundesarbeitsgemeinschaft-streetwork-mobile-jugendarbeit.de

 

o         www. gangway.de

 

o         www. kiel.de

 

o         www. sozialgesetzbuch-sgb.de